Im Konsultationspapier geht es um die Bedingungen und Kriterien für die Beurteilung der Wesentlichkeit von CVA-Risiken, die sich aus zum Marktwert bewerteten Wertpapierfinanzierungsgeschäften ergeben. Die DK bewertet die Vorschläge positiv, da sie Rechtssicherheit für Institute schaffen. Die Höhe der Schwellenwerte erfordert allerdings weitergehende Analysen, so die DK. Nach den Vorschlägen der EBA würde das CVA-Risiko für eine Vielzahl von Instituten als wesentlich eingestuft und mit Kapitalanforderungen belegt werden.