Wasserzeichen
Deutsche KreditwirtschaftAußenhandel

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften

23.10.2024Stellungnahme
background
hero

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf plädiert die DK insbesondere für eine Beibehaltung der 2-Tages-Frist in § 18 AWG, um den Instituten eine praktikable Möglichkeit zu geben, Maßnahmen nach Veröffentlichung von neuen Sanktionslisten in der gesamten Organisation umzusetzen. Ferner sollte aufgrund der hohen rechtlichen Komplexität des Sanktionsregimes von der vorgesehenen Streichung des Strafausschließungsgrundes für Selbstanzeigen Abstand genommen werden.