Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung zum Entwurf der Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV) und plädiert insbesondere für die Beibehaltung eines Auffangtatbestands gegenüber dem Unternehmer. Weiter werden Referenzverweise und redaktionelle Gesichtspunkte in den Fokus genommen.