Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, den Anlegerschutz im Bereich der Vermögensanlagen weiter auszubauen. Auf die Notwendigkeit entsprechender Schritte haben wir seit Jahren angesichts von Missständen und Fehlentwicklungen in dem Bereich hingewiesen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft ist auch weiterhin der Ansicht, dass es nicht ausreicht, die Vermögensanlagen nur von der Produktseite einer stärkeren Aufsicht der BaFin zu unterstellen. Vielmehr müssen auch die Akteure einer stärkeren Kontrolle unterworfen werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft spricht sich daher dafür aus, die aufsichtsrechtliche Ungleichbehandlung zwischen Finanzanlagenvermittlern und Kreditinstituten zu beseitigen und die Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der BaFin zu unterstellen.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen auch Regelungsbereiche geändert werden, die nicht das Vermögensanlagengesetz betreffen. Die vorgeschlagenen Änderungen im WpHG und WpPG sind aus unserer Sicht nicht erforderlich.