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Steuern

Statement: Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen

27.09.2024Stellungnahme
Joachim Dahm
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Die unterzeichnenden Organisationen wenden sich mit einer dringenden Bitte an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag: Verzichten Sie auf die Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Die Einführung einer derartigen Meldepflicht würde den regelmäßig von Seiten der Politik zugesagten Abbau von bürokratischen Belastungen bei den Unternehmen konterkarieren.

Neben der hohen Abgabenlast gehört die enorme steuerliche Bürokratie in Deutschland zu den wesentlichen Standortnachteilen im internationalen Wettbewerb. Betroffen sind neben den Unternehmen ebenso deren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Die Bürokratielasten sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit sind die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die grenz-überschreitende Meldepflicht für Steuergestaltungen (DAC 6) sowie die drastische Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).

Melde- und Berichtspflichten sowie Dokumentationspflichten sollten daher durchgängig abgebaut werden, statt neue Bürokratie zu schaffen. Zusätzliche Belastungen sind insbesondere angesichts der extrem angespannten wirtschaftlichen Lage unzumutbar.

Bereits die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen hat nur einen geringen Erkenntnisgewinn gebracht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drs. 20/6734 vom 08.05.2023). Die Finanzverwaltung hat schon jetzt mehr Informationen, als sie verarbeiten kann.

Wir fordern daher, die aktuell im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes erneut aufgegriffenen Regelungen zur Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu streichen. Bereits im Rahmen des Wachstumschancengesetzes haben die Länder deren Einführung nicht unterstützt. Die Bundesregierung sollte dieses Votum der Länderkammer ernst nehmen.

In ihrem Abschlussbericht vertritt auch die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ die Auffassung, innerstaatlich bestünde kein Informationsdefizit wie im grenzüberschreitenden Bereich. Zudem bestehe keine vergleichbare Gefahr, dass bei innerstaatlichen Gestaltungen Steuersubstrat ins Ausland abfließen könnte. Aufwand und Ertrag der neuen Mitteilungspflicht stünden daher zueinander in keinem vertretbaren Verhältnis.

Für die Unternehmen und deren Berater würde eine weitere Meldepflicht den Einsatz zusätzlicher Ressourcen in unproduktiven Bereichen erfordern. Der Standort Deutschland würde weiter belastet, was angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Krise sowie der erforderlichen Investitionen in die ökologische und digitale Transformation kontraproduktiv wäre.

Die Ausweitung der Mitteilungspflichten für Intermediäre auf innerstaatliche Steuergestaltungen würde zudem eine weitere rechtsstaatswidrige Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht bedeuten, die für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gleichermaßen gilt. Mandanten könnten sich ihrem Berater nicht mehr vollständig und uneingeschränkt anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, dass die Tatsache ihrer Beratung sowie deren vertrauliche Inhalte bekannt würden.

Wir lehnen daher eine Meldepflicht für legale innerstaatliche Steuergestaltungen ab. Bitte folgen Sie dem überzeugenden Votum des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates, der empfohlen hat, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen (vgl. BR-Drs. 373/1/24 vom 17.09.2024 unter Nr. 11). Aus Sicht des Ausschusses behindern zusätzliche Meldungen über nahezu aus-schließlich bereits bekannte Gestaltungen die Erledigung wichtiger Aufgaben. Bei rein innerstaatlichen Sachverhalten habe die Finanzverwaltung auch ohne ein aufwendiges und bürokratisches Meldesystem bereits einen guten Überblick über die verschiedenen Gestaltungen. Aufgrund der ohnehin schon hohen Belastung könne eine zeitnahe Auswertung nicht gewährleistet werden.

Wir appellieren an Sie, sich für einen Verzicht auf eine Meldepflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen einzusetzen und damit einen unnötigen Aufbau von Bürokratie für die Wirtschaft und die Finanzverwaltung zu verhindern.

Das Statement wurde von folgenden Organisationen unterzeichnet: Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Steuerberaterverband, Institut der Wirtschaftsprüfer, Bundesverband deutscher Banken, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, Deutsche Industrie und Handelskammer, Handelsverband Deutschland, Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Joachim Dahm
Joachim DahmThemengruppenleiter, Managing Director
Bundesverband deutscher Banken