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Semesterstart: Ausbildung und Studium finanzieren

26.09.2024Artikel
Kathleen Altmann
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Mit dem Studium beginnt ein spannender Lebensabschnitt, der finanziell gut vorbereitet sein will. Schließlich liegen die Lebenshaltungskosten für Studierende nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks bei durchschnittlich 867 Euro im Monat. Doch bei Weitem nicht jeder Studierende kann auf eine ausreichende finanzielle Unterstützung durch die Eltern zurückgreifen. Wie geht man an die Finanzplanung heran und welche Möglichkeiten gibt es, das monatliche Budget aufzustocken?

Einnahmen- und Ausgabenliste erstellen

Zunächst ist es wichtig, einen Blick auf die eigenen Finanzen zu werfen. Welche Einnahmen gibt es und vor allem: Welche Ausgaben kommen auf den Studierenden zu? Folgende Fragen können bei der Orientierung helfen: Wie viel Unterhalt von den Eltern steht monatlich zur Verfügung? Wie hoch ist die ortsübliche Miete für ein WG-Zimmer oder für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim? Mit welchen Lebenshaltungskosten muss ich rechnen? Weitere Kosten, die in den Überblick einfließen sollten, sind Ausgaben für Bücher und Schreibmaterial, aber auch Ausgaben für Freizeitaktivitäten. 

So können sich die Studierenden einen Überblick über die auf sie zukommenden Kosten verschaffen und gegebenenfalls ihre Vorstellungen und Ansprüche anpassen. Wenn die finanzielle Unterstützung der Eltern nicht ausreicht, um den Unialltag zu finanzieren, kann auf verschiedene Geldquellen zurückgegriffen werden:

Finanzielle Unterstützung über das BAföG

Studierende, bei denen die finanziellen Mittel der Familie nicht ausreichen, um das Studium zu finanzieren, sind berechtigt, finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten.

Wohnen Studierende nicht mehr bei den Eltern, gibt‘s monatlich bis zu 855 Euro vom Staat. Dieser Höchstsatz liegt ab 25 Jahren sogar bei 952 Euro. Der Vorteil des BAföGs: Die Hälfte des Zuschusses ist geschenkt, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen vergeben. Von der Darlehenssumme müssen insgesamt maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden. 

Eine gute Nachricht ist, dass Studierende auch zum BAföG monatlich bis zu 538 Euro hinzuverdienen können, ohne, dass es Abzüge von der BAföG-Förderung gibt.

Mini- oder Werkstudentenjob während des Studiums

Viele Studierende in Deutschland arbeiten neben dem Studium. Mit einem Minijob dürfen Studierende zwar nur bis zu 538 Euro im Monat verdienen (ab Januar 2025: 556 Euro), sie können aber kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert bleiben. Zu beachten ist, dass auch Sonderzahlungen hinzugerechnet werden. Wer beispielsweise mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über die Grenze von 538 Euro kommt, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt. 

In diesem Fall bietet sich ein Job als Werkstudentin oder Werkstudent an: Bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem (Vollzeit-)Studium sind dann erlaubt. Achtung: Wer BAföG bekommt, darf nicht mehr als 6.456 Euro im Bewilligungszeitraum (in der Regel zwei Semester) verdienen, sonst wird der Zuschuss gekürzt. 

Studienkredit als Alternative

Nicht jeder Studierende, dessen eigenes Geld für die Uni oder FH nicht reicht, ist auch BAföG-berechtigt. Daher kann man auch auf das Angebot eines Studienkredits zurückgreifen. Der wohl Bekannteste ist der sogenannte „KFW-Studienkredit“. Studierende können von der staatlichen Förderbank KfW zwischen 100 und 650 Euro monatlich erhalten. Darüber hinaus gibt es bei einigen Studentenwerken auch Darlehensfonds, die – abhängig von der Finanzkraft des jeweiligen Werks – begrenzte zinslose Darlehen vergeben.

Wer die Aufnahme eines solchen Kredits in Erwägung zieht, sollte jedoch die eigenen Einnahmen und Ausgaben über einen längeren Zeitraum zusammenzustellen, um den tatsächlichen monatlichen Finanzbedarf zu ermitteln. Denn anders als beim BAföG, fallen beim Studienkredit Zinsen an, die man zusätzlich zur Kreditsumme zurückzahlen muss.